Zum Inhalt springenZur Suche springen

"Über Verbraucherdatenschutz wird kaum berichtet": Beitrag von Prof. Dr. Barbara E. Weißenberger und Prof. Dr. Peter Kenning in der FAZ veröffentlicht

Die neue CSR-Richtlinie wird bis Ende 2016 in deutsches Recht umgesetzt: Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern müssen im Lagebericht ab dann eine CSR-Erklärung abgeben. Der aktuelle Referentenentwurf enthält als Pflichtangaben Themengebiete wie Umwelt, Arbeitnehmer, Sozialbelange, Menschenrechte und Korruptionsprävention. Das vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung von Geschäftsmodellen immer wichtigere Thema des Verbraucherdatenschutzes wird dagegen kein Bericht gefordert – ein blinder Fleck im CSR-Konzept.
Angehörige der HHU können über das Wiki "Wissen schaffen" auf dem eCampus Accounting des Lehrstuhls eine Kopie des Artikels aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 06. Juni 2016, S. 16, herunterladen.

Kategorie/n: WiWi-Accounting-Aktuell
Verantwortlichkeit: