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"Goodwill-Impairment-Test nach IAS 36 - Fluch und Segen zugleich": Gastvortrag von Prof. Dr. Stefan Dierkes am 12. Januar 2016

Während das HGB immer noch verlangt, Goodwill aus Unternehmenserwerben planmäßig abzuschreiben, setzen die IFRS schon seit vielen Jahren auf den Goodwill-Impairment-Test. Dies bedeutet, so Prof. Dr. Stefan Dierkes, Inhaber des Lehrstuhls für Finanzen und Controlling an der Georg-August-Universität Göttingen, den Studentinnen und Studenten im Master-Kurs Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (MW40 - Kurs 1), dass grundsätzlich jährlich geprüft werden muss, ob der Goodwill, der den einzelnen Unternehmensbereichen zugeordnet wird, incl. der Buchwerte des dort ausgewiesenen Vermögens immer noch dem Wert der Zahlungsströme entspricht, die zukünftig in dem jeweiligen Unternehmensbereich erwirtschaftet werden. Damit entsteht eine unmittelbare Schnittstelle zwischen Unternehmensbewertung und Finanzberichterstattung, denn für die Bewertung dieser Zahlungsströme ist das Discounted Cashflow-Verfahren anzuwenden. Allerdings enthält IAS 36 eine Vielzahl von Vorgaben für die Cashflow-Prognose und die Ermittlung des zur Diskontierung verwendeten Kapitalkostensatzes, so dass eine gewisse Objektivierung erreicht wird. Dennoch, so Prof. Dierkes, bleiben viele Spielräume erhalten: "Wer auf der Klaviatur der Unternehmensbewertung 'spielen' kann, für den sind immer noch erhebliche bilanzpolitische Spielräume bei der Bewertung von Goodwill-Impairments offen". Ob die Decision Usefulness oder Entscheidungsnützlichkeit der Goodwill-Werte in der Bilanz durch den Impairment-Test nach IAS 36 deshalb wirklich gesteigert wird, ist zumindest fraglich.

Angehörige der HHU können die Vortragsunterlagen auf dem eCampus Accounting im Wiki "Wissen schaffen" herunterladen. Ein Interview mit Stefan Dierkes finden Sie im Bereich "Accounting Live" dieser Website in unserer Reihe "Auf einen Kaffee mit...".

Kategorie/n: WiWi-Accounting-Aktuell
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