Der Beitrag zeigt: Sowohl das ewige Veräußerungsverbot der Anteile (Konstruktionsfehler 1), als auch das generelle Verbot einer Gewinnausschüttung (Konstruktionsfehler 2) sind ökonomisch kontraproduktiv. Diese Form des Asset-Locks verhindert keine Managementfehler, wie Krisen und Schieflagen in nicht gewinnorientierten Unternehmen und Institutionen zeigen: Angefangen von den Gewerkschaftsunternehmen der 1980er Jahre (Neue Heimat, Bank für Gemeinwirtschaft, coop) über den ADAC (Hubschrauberflüge, Skandal um den Gelben Engel) bis hin zur aktuellen Krise im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (überhöhte Intendantengehälter, Ausbeutung von Schauspielern und Autoren) oder der römisch-katholischen Kirche (Finanzskandale vom beschaulichen Bistum Limburg bis zur Vatikanbank und den „Peterspfennig“). Hinzu kommt, dass beides viel zu leicht umgangen (Konstruktionsfehler 3) werden kann, was sowohl dem Unternehmen, als auch der Gesellschaft insgesamt hohe Bürokratiekosten aufbürdet (Konstruktionsfehler 4). Unser Fazit: Gute Absichten allein reichen nicht aus, das marktwirtschaftliche System ist auf funktionsfähige Rechtsformen angewiesen. Dass Verantwortungseigentum, also die GmbH mit gebundenem Vermögen, dazu einen Beitrag leisten kann, ist mehr als fraglich. Es ist mehr Schaden als Nutzen zu befürchten.
Mehr darzu:
Weißenberger, Barbara E./Weitemeyer, Birgit/Wiese, Götz Tobias (2024): Fundamentale Fehler im Konstrukt. Gute Absichten reichen nicht. Die neue Rechtsform für unternehmerische Verantwortung enttäuscht daher. Das hat vier Gründe. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30.09.24, S. 16
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/die-neue-rechtsform-hat-vier-fundamentale-konstruktionsfehler-110016371.html (hinter der Paywall).