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Erneute Akkreditierung gemäß § 13b WPO

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Bürotätigkeiten

Die Anrechnung von Prüfungsleistungen auf das Wirtschaftsprüfungsexamen (WP-Examen) gemäß § 13b WPO ist einer der großen Vorteile unseres Studienschwerpunkts fact × hhu. Voraussetzung für diese Anrechnungsmöglichkeit ist die Akkreditierung durch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK). Dabei muss die HHU gegenüber der WPK nachweisen, dass die Inhalte und Anforderungen der hier erbrachten Prüfungsleistungen materiell und formell gleichwertig zum WP-Examen sind. Dieser aufwendige und mit prüferischer Genauigkeit durchgeführte Prozess muss für jeden Studienjahrgang erneut durchlaufen werden.
Wir freuen uns daher, dass wir von der WPK nun erneut erfolgreich für das Prüfungsgebiet "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" akkreditiert worden sind. Unsere Absolvent:innen sparen dadurch im WP-Examen zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die HHU ist eine von nur drei Universitäten, die ihren Masterstudierenden diese Möglichkeit eröffnet.
Unser Dank gilt erneut allen Beteiligten und Unterstützern unseres Studienschwerpunktes in Fakultät, Universität und Praxis. Ohne sie wäre die Etablierung des Studienschwerpunkts sowie die administrative Durchführung der Akkreditierung nicht möglich gewesen. Akkreditiert sind nun die Veranstaltungen von Wintersemester 2018/2019 bis Sommersemester 2022. Eine Fortführung der Akkreditierung für künftige Studienjahrgänge wird von Seiten der HHU angestrebt.

Kategorie/n: WiWi-Accounting-Aktuell, WiWi_ADD
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